Leipzig Apartment AB38 Wohnen im Herzen der Südvorstadt
Leipzig    Apartment AB38  Wohnen im Herzen der Südvorstadt

Willkommen in Leipzig

August- Bebel- Straße 38

Genießen Sie Ihren Aufenthalt in Leipzig und wohnen Sie in einem der schönsten Quartiere der Stadt der Südvorstadt. Inmitten herrlicher Gründerzeithäuser erwartet Sie ein Apartment ohne Kompromisse. Die Südvorstadt ist ein Szeneviertel und ein Anziehungspunkt für alle jungen und junggebliebenen Leute – ob, Familien, Studenten oder Künstler. Unzählige Möglichkeiten zum Ausgehen und Shoppen. Das Herz der Südvorstadt, die Karl-Liebknecht-Straße – bei Leipzigern auch besser bekannt als die Karli- ist die erste Adresse zum Ausgehen. Hier befinden sich die angesagtesten Cafés, Bars, Restaurants und Clubs.

Schön Schlafen und Wohnen 

 

Sie wohnen in einem der für die Südvorstadt bekannten prachtvollen Gründerzeithäuser, die den Reichtum der Messestadt Leipzig um 1900 wiederspiegeln. Die helle und mit vielen Fenstern und Licht versehene Souterrainwohnung bietet einen fantastischen Ausblick auf die August- Bebel- Straße mit ihrem typischen Alleencharakter.

Die Wohnung ist hochwertig saniert und bietet ein Wohnen in modernem Ambiente.

Der Mietpreis für eine Person beträgt ab 44,00 EUR Tag inkl. Heizung, Wlan und PKW- Stell-platz zzgl. Endreinigung+ Strom.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für einen längeren Aufenthalt.

Die Stadt Leipzig erhebt ab dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer entsprechend ihrer Beherbergungssteuersatzung.

Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Leipzig entgeltlich in Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen) übernachten.
Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent auf entgeltliche Übernachtungsleistungen, abgerundet auf volle Cent.

Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Die Beherbergungssteuer wird von den Beherbergungseinrichtungen eingezogen.

 

Ein sehr großes helles Wohnzimmer ca. 35 m², ein Schlafzimmer mit Doppelbett 1,40m, Schreibtisch und großem Kleiderschrank. Eine offene Küche mit Theke (Mikrowelle, Cerankochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank, Nespressomaschine, Wasserkocher).

Ein Bad mit richtig großer Dusche, WC, Waschtisch und Waschmaschine.

PKW- Stellplatz auf dem Hof, Freies Wlan.

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